Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Zur Klärung der Kostenfrage wenden Sie sich
vorab an Ihre Krankenversicherung, oder sprechen Sie mich an.
Selbstzahler: Es kann unterschiedliche Gründe geben, die Behandlung selbst zahlen zu wollen. Beispielsweise wenn Sie befürchten, später keine private Krankenversicherung mehr
abschließen zu können oder besorgt sind, eine Behandlung könne Ihre Verbeamtung gefährden. Falls Sie es also wünschen, kann die Abrechnung einer Therapiestunde nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) erfolgen. Die Gebührenhöhe liegt in diesem Fall seit Juli 2024 z.B. für Kurzzeittherapie bei 133,06€ für 50 Minuten.